Börsenlexikon

Barausgleich

Warrants können entweder durch Lieferung von Einheiten des zugrunde liegenden Vermögenswertes oder in bar beglichen werden. In diesem Fall wird die Differenz zwischen dem Produkt aus aktuellem Preis und Bezugsverhältnis und dem Ausübungspreis bei Fälligkeit bezahlt. Dies ist in den Emissionsbedingungen geregelt.