Börsenlexikon

Barreserve

Die Fondsleitung darf einen Teil des Fondsvermögens bis zu einer im Prospekt festgelegten Höchstgrenze in Bankguthaben oder Geldmarktinstrumenten halten, um flexibel auf Anlagemöglichkeiten reagieren zu können oder um sich den Erfordernissen des Marktes anzupassen. Das InvG sieht auch einige Sonderregelungen für die Verteilung der Liquidität vor.